Seit Beginn der Industrialisierung (ca. 1880) ist die Durchschnittstemperatur in Deutschland um 1,7 °C gestiegen.* Damit liegen wir schon über der 2015 im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Paris beschlossenen 1,5 °C-Grenze. Auch in Lübeck spüren wir z.B. durch Starkregen, Trockenheit und Hitzeperioden längst die Folgen der menschengemachten Klimakrise.
Die Possehl-Stiftung unterstützt daher nachdrücklich die Beschlüsse der Bundesregierung (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie) und der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals) zur Nachhaltigkeit.
Die Umsetzung dieser Vereinbarungen zur Sicherung des Lebens auf unserer Erde ist eine historisch wichtige Gemeinschaftsaufgabe - wir können diese nur zusammen mit allen gesellschaftlichen Kräften, Institutionen und Einzelpersonen erreichen. Ein Schwerpunkt zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsziele von Bund und UN ist der dringend erforderliche Klimaschutz und das möglichst baldige Erreichen von Klimaneutralität bzw. "Netto-Null-Emissionen" (d.h. die maximale Reduzierung von Treibhausgasen wie CO², Methan u.a.) in ganz Deutschland.
Um die ökologische Transformation voranzubringen, hat die Possehl-Stiftung eine interne Leitlinie verabschiedet sowie eine Reihe von Prozessen zu deren Umsetzung installiert. Ziel ist, die eigene Klimawirkung bis Ende 2024 auf ein Minimum reduziert zu haben und unsere Antragsteller:innen beim Erlangen von Klimaneutralität bestmöglich zu begleiten.
Mit diesen Leitlinien machen wir uns gemeinsam mit unseren Antragsteller:innen auf den Weg zur Abwendung der drohenden Auswirkungen eines gefährlichen Klimawandels für uns alle.
Die Stiftung kann Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele nur im Rahmen ihrer Stiftungszwecke unterstützen. Reine Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaktivitäten (z. B. die Renaturierung von Bächen, die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern) entsprechen keinem der Satzungszwecke der Possehl-Stiftung und können daher leider nicht gefördert werden. Die Stiftung kann jedoch Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit von Projekten fördern, die mit ihrer Satzung konform sind (z.B. im Zusammenhang mit Vorhaben in den Bereichen Jugend, Soziales, Bildung, Wissenschaft, Sport, Kultur, Denkmalschutz etc.).
Die Berücksichtigung ökologisch nachhaltiger Aspekte in Anträgen an die Possehl-Stiftung ist (noch) nicht verpflichtend. Wir wünschen uns jedoch, dass diese in Zukunft mitgedacht und dargestellt werden. Grundlegende Fragen zur Überprüfung Ihres eigenen Vorhabens können sein:
Große Einrichtungen stehen vor anderen Herausforderungen als Einzelpersonen und Gemeinschaften, die kleine, überschaubarere Projekte durchführen, die vielleicht sogar temporär begrenzt sind.
Klar ist jedoch: Jede (!) umgesetzte Maßnahme bringt uns voran.
Zur Reduzierung der CO²e-Emissionen (oder auch: des eigenen „Footprints“) sind Maßnahmen in folgenden Bereichen notwendig:
Auch Maßnahmen zum Naturschutz und Erhalt der Biodiversität sollten bei der Planung eines Vorhabens gleich mitbedacht werden:
Für viele Nachhaltigkeitsprojekte gibt es derzeit eine Vielzahl gesonderter Förderprogramme von EU, Bund, Land oder Kommune. Falls (insbesondere bei größeren Vorhaben) eine Antragstellung bei der Possehl-Stiftung in Erwägung gezogen wird, ist die Möglichkeit der Beantragung öffentlicher Mittel ebenfalls zu prüfen.
Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie gerne:
Sylvia Teske-Schlaak, stiftung.teske@possehl.de, 0451 148 219.
Possehl-Stiftung Lübeck
Beckergrube 38 – 52
23552 Lübeck
E-Mail: possehl-stiftung(at)possehl.de
Tel.: 0451 / 148-200
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Das Vermächtnis Emil Possehls
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und soll der „Förderung alles Guten und Schönen in Lübeck“ dienen.