Antragstellung

Wenn Sie einen Antrag bei der Possehl-Stiftung stellen möchten, so informieren Sie sich bitte zunächst über unsere Förderrichtlinien

Ab 02.01.2024 steht für eine Antragstellung unser neues FÖRDERPORTAL zur Verfügung:

 

Bei Fragen rund um die Antragstellung kontaktieren Sie gerne eine Mitarbeiterin der Possehl-Stiftung!

 

Die bisherigen Formulare verlieren ihre Gültigkeit und können nicht mehr bearbeitet werden.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Antragsbearbeitung bis zu drei Monate (in Einzelfällen auch länger) dauern kann, und stellen Sie Ihren Antrag mit dem entsprechenden Vorlauf. Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich. 

Ausführliche Informationen rund um die Online-Antragstellung finden Sie im FÖRDERPORTAL


Zuwendungsbestätigung/Spendenbescheinigung

Falls Ihre Einrichtung kein eigenes Formular hat, finden Sie rechtsgültige Muster für Zuwendungsbestätigungen/Spendenbescheinigungen unter folgenden Link:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Dort wählen Sie bitte unter „Steuerformulare>Gemeinnützigkeit“  je nach Bedarf die Vorlagen „Bestätigung über Geldzuwendung/steuerbegünstigte Einrichtung" oder "Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/steuerbegünstigte Einrichtung“.

Kontakt

Possehl-Stiftung Lübeck
Beckergrube 38 – 52
23552 Lübeck
E-Mail: possehl-stiftung(at)possehl.de
Tel.: 0451 / 148-200

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Publikationen

Mehr über die Stiftung
Hier finden Sie unsere Jahrbücher, Emil's Testament, unsere Kunst-Kataloge und die Publikationen zum 100. Stiftungsjubiläum.

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Unsere Satzung

Das Vermächtnis Emil Possehls
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und soll der „Förderung alles Guten und Schönen in Lübeck“ dienen.

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