Fördermittel der Stiftung können nur für Maßnahmen bereitgestellt werden, die einen expliziten Lübeck-Bezug aufweisen. Bitte achten Sie darauf, dass die Satzungszwecke der beantragenden Einrichtung (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) mit den Stiftungszwecken der Possehl-Stiftung übereinstimmen.
Die Förderung muss vor dem Beginn einer Maßnahme beantragt werden. Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.
Der bewilligte Betrag steht längstens für 18 Monate ab Bewilligungsdatum zur Verfügung. Sollte das Projekt bis dahin nicht realisiert sein, ist ggf. ein erneuter Antrag (unter Anführung der Gründe für die bisherige Nichtinanspruchnahme) einzureichen. Nicht abgerufene Mittel werden dem Verfügungsfonds ohne vorherige Mitteilung wieder zugeführt.
Stiftungsmittel sind in der Regel kein Ersatz für ausbleibende staatliche oder öffentliche Förderungen.
Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund der Satzung kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung zu. Ablehnungen bedürfen keiner Begründung.
Possehl-Stiftung Lübeck
Beckergrube 38 – 52
23552 Lübeck
E-Mail: possehl-stiftung(at)possehl.de
Tel.: 0451 / 148-200
Mehr über die Stiftung
Hier finden Sie unsere Jahrbücher, Emil's Testament, unsere Kunst-Kataloge und die Publikationen zum 100. Stiftungsjubiläum.
Das Vermächtnis Emil Possehls
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und soll der „Förderung alles Guten und Schönen in Lübeck“ dienen.