Förderrichtlinien

Folgende Richtlinien sind zu beachten:

Fördermittel der Stiftung können nur für Maßnahmen bereitgestellt werden, die einen expliziten Lübeck-Bezug aufweisen. Bitte achten Sie darauf, dass die Satzungszwecke der beantragenden Einrichtung (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) mit den Stiftungszwecken der Possehl-Stiftung übereinstimmen.

Die gemäß Freistellungsbescheid durch das Finanzamt Lübeck bestätigten gemeinnützigen Zwecke der Possehl-Stiftung sind:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung,
  • Förderung der Jugendhilfe,
  • Förderung der Altenhilfe,
  • Förderung von Kunst und Kultur,
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • Förderung des Sports,
  • Förderung der Heimatpflege,
  • Mildtätigkeit.

Die Förderung muss vor dem Beginn einer Maßnahme beantragt werden. Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.

Der bewilligte Betrag steht längstens für 18 Monate ab Bewilligungsdatum zur Verfügung. Sollte das Projekt bis dahin nicht realisiert sein, ist ggf. ein erneuter Antrag (unter Anführung der Gründe für die bisherige Nichtinanspruchnahme) einzureichen. Nicht abgerufene Mittel werden dem Verfügungsfonds ohne vorherige Mitteilung wieder zugeführt.

Stiftungsmittel sind in der Regel kein Ersatz für ausbleibende staatliche oder öffentliche Förderungen.

Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund der Satzung kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung zu. Ablehnungen bedürfen keiner Begründung.

Kontakt

Possehl-Stiftung Lübeck
Beckergrube 38 – 52
23552 Lübeck
E-Mail: possehl-stiftung(at)possehl.de
Tel.: 0451 / 148-200

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Publikationen

Mehr über die Stiftung
Hier finden Sie unsere Jahrbücher, Emil's Testament, unsere Kunst-Kataloge und die Publikationen zum 100. Stiftungsjubiläum.

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Unsere Satzung

Das Vermächtnis Emil Possehls
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und soll der „Förderung alles Guten und Schönen in Lübeck“ dienen.

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